LOCAL.WORK Job- und Karrierezentrum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LOCAL.WORK Service GmbH für Recruiting-, Sichtbarkeits-, Arbeitgebermarketing- und Paketleistungen.
Stand: 01.05.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der LOCAL.WORK Service GmbH, Wettiner Platz 10, 01067 Dresden – nachfolgend „LOCAL.WORK“ – und ihren Auftraggebern über Recruiting-, Sichtbarkeits-, Arbeitgebermarketing-, Stellenanzeigen-, Unternehmensprofil-, Messe-, Veranstaltungs-, Kampagnen- und sonstige Marketingdienstleistungen.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn LOCAL.WORK ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn LOCAL.WORK in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen LOCAL.WORK und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Der Vorrang individueller Vertragsabreden ergibt sich auch aus § 305b BGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 LOCAL.WORK betreibt regionale Job- und Karrierezentren und erbringt Dienstleistungen zur Steigerung der Arbeitgeber-Sichtbarkeit, zur Veröffentlichung von Stellenangeboten, zur Präsentation von Unternehmen, zur Unterstützung von Recruitingmaßnahmen sowie zur Durchführung oder Begleitung von regionalen Marketing-, Messe- und Berufsorientierungsmaßnahmen.
2.2 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind ausschließlich die im Angebot, in der Leistungsvereinbarung, Auftragsbestätigung oder sonstigen Individualvereinbarung konkret beschriebenen Leistungen.
2.3 LOCAL.WORK schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Einstellungen, Kontakten, Reichweiten, Klicks, Leads oder Vertragsabschlüssen, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.
2.4 Sofern LOCAL.WORK Empfehlungen zu Recruiting-, Marketing- oder Arbeitgebermaßnahmen ausspricht, handelt es sich um fachliche Einschätzungen auf Grundlage der verfügbaren Informationen. Die finale Entscheidung über Einstellungen, Vertragsabschlüsse, Bewerberauswahl, Personalmaßnahmen und unternehmerische Entscheidungen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von LOCAL.WORK sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) Unterzeichnung eines Angebots oder einer Leistungsvereinbarung durch den Auftraggeber,
b) schriftliche oder textliche Annahme eines Angebots,
c) Auftragsbestätigung durch LOCAL.WORK,
d) Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder
e) sonstige eindeutige Beauftragung in Textform.
3.3 Als Textform gelten insbesondere E-Mail, elektronisch unterzeichnete Dokumente oder vergleichbare elektronische Erklärungen.
3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Zusätzliche Leistungen können gesondert vergütungspflichtig sein.
4. Leistungspakete
4.1 LOCAL.WORK bietet insbesondere folgende Leistungspakete an:
a) Starterpaket,
b) Professional,
c) Professional+,
d) Premium,
e) Premium+.
4.2 Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit, die Vergütung und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweils angenommenen Angebot oder der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
4.3 Leistungsbeschreibungen auf Webseiten, Präsentationen, Flyern, Produktübersichten oder sonstigen Marketingunterlagen dienen der allgemeinen Information. Verbindlich ist ausschließlich der individuell vereinbarte Leistungsumfang.
5. Starterpaket
5.1 Das Starterpaket ist ein kostenfreies Einstiegspaket zur einfachen Sichtbarmachung des Auftraggebers.
5.2 Das Starterpaket kann insbesondere folgende Leistungen enthalten:
a) Stellenanzeige Light ohne Bilder oder Video,
b) Unternehmensprofil Light ohne Bilder oder Video,
c) digitales Schaufenster.
5.3 Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Reichweiten, Bewerbungen, Leads oder Einstellungen besteht nicht.
5.4 LOCAL.WORK ist berechtigt, kostenfreie Leistungen jederzeit mit angemessener Vorankündigung einzustellen, zu ändern oder zu beenden, sofern keine abweichende individuelle Laufzeit vereinbart wurde.
5.5 Auch bei kostenfreien Leistungen bleibt der Auftraggeber für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Inhalte verantwortlich.
6. Professional und Professional+
6.1 Das Paket Professional dient der professionellen Veröffentlichung und Darstellung von Stellenangeboten und Unternehmensprofilen sowie der begleitenden Sichtbarkeits- und Marketingunterstützung.
6.2 Je nach gewählter Laufzeit kann das Paket insbesondere folgende Leistungen enthalten:
a) Stellenanzeigen Pro mit Bilder- und/oder Videoinhalten,
b) Unternehmensprofil Pro mit Bilder- und/oder Videoinhalten,
c) Marketingstunden gemäß Angebot,
d) digitales Schaufenster,
e) analoges Schaufenster,
f) bei Jahresabschluss einen Bonus „Berufsbildpate“, sofern vereinbart.
6.3 Beim Paket Professional+ handelt es sich um eine zweijährige Buchung des Professional-Pakets mit einem Preisvorteil gemäß Angebot.
6.4 Nicht genutzte Marketingstunden verfallen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.5 Marketingstunden sind Arbeitszeitkontingente von LOCAL.WORK. Sie können insbesondere für Text, Gestaltung, Abstimmung, Kampagnenvorbereitung, Veröffentlichung, Pflege, Optimierung, Beratung und einfache Marketingmaßnahmen verwendet werden. Nicht umfasst sind Fremdkosten, Werbebudgets, Druckkosten, Reisekosten, externe Dienstleister oder Produktionskosten, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7. Premium und Premium+
7.1 Das Paket Premium dient einer erweiterten regionalen Arbeitgeberpräsenz und kann insbesondere folgende Leistungen enthalten:
a) Stand vor Ort,
b) 80 Marketingstunden,
c) Nutzung eines Schulungsraums nach Verfügbarkeit,
d) Inhouse-Messen,
e) Berufsbildpate,
f) digitale und analoge Sichtbarkeit,
g) weitere im Angebot genannte Leistungen.
7.2 Die konkrete Ausgestaltung eines Standes, die Platzierung, die Dauer, die Ausstattung und die Nutzungsmöglichkeiten richten sich nach dem jeweiligen Angebot und den räumlichen, technischen und organisatorischen Möglichkeiten von LOCAL.WORK.
7.3 Die Nutzung von Räumen, Flächen oder Veranstaltungsformaten erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung und Verfügbarkeit.
7.4 Premium+ bezeichnet eine zweijährige Buchung des Premium-Pakets mit einem Preisvorteil gemäß Angebot.
7.5 Premiumkunden können auf bestimmte Zusatzleistungen einen Rabatt erhalten, sofern dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist. Rabatte gelten nicht automatisch für Fremdkosten, Werbebudgets, Druckkosten, Reisekosten, externe Dienstleister oder bereits reduzierte Sondervereinbarungen.
8. Zusatzleistungen
8.1 Zusatzleistungen können insbesondere sein:
a) Messen,
b) Berufsbildpate,
c) Ausbildungstour,
d) Performance Marketing,
e) Sportmarketing,
f) grafische Gestaltungen,
g) Kampagnenkonzepte,
h) Erstellung oder Bearbeitung von Medieninhalten,
i) zusätzliche Veröffentlichungen,
j) sonstige individuelle Marketing- oder Recruitingmaßnahmen.
8.2 Zusatzleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8.3 Fremdkosten, insbesondere Werbebudgets, Druckkosten, Mietkosten, Reisekosten, Produktionskosten, externe Dienstleister, Lizenzen oder Plattformkosten, sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.4 Sofern Zusatzleistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gelten die im Angebot genannten Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalen. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist vor Beginn der Zusatzleistung eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber stellt LOCAL.WORK alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
9.2 Hierzu gehören insbesondere:
a) Unternehmensinformationen,
b) Stelleninformationen,
c) Logos,
d) Bilder,
e) Videos,
f) Ansprechpartnerdaten,
g) Benefits und Arbeitgeberinformationen,
h) rechtlich erforderliche Pflichtangaben,
i) Freigaben für Veröffentlichungen,
j) technische Zugänge oder Schnittstellen, soweit erforderlich.
9.3 Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Informationen verantwortlich.
9.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Vergütungsansprüche von LOCAL.WORK bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Stellenanzeigen, Unternehmensinformationen und sonstige Inhalte keine diskriminierenden, irreführenden, rechtswidrigen oder wettbewerbswidrigen Angaben enthalten.
10. Inhalte, Freigaben und Veröffentlichungen
10.1 LOCAL.WORK kann dem Auftraggeber Entwürfe, Texte, Designs, Stellenanzeigen, Unternehmensprofile oder sonstige Inhalte zur Freigabe vorlegen.
10.2 Der Auftraggeber prüft die Entwürfe unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
10.3 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, darf LOCAL.WORK nach erneuter Erinnerung in Textform und Ablauf einer weiteren angemessenen Frist von der Freigabe ausgehen, sofern der Auftraggeber hierauf hingewiesen wurde.
10.4 Nach Freigabe durch den Auftraggeber gilt der jeweilige Inhalt als genehmigt. Änderungen nach Freigabe können zusätzlichen Aufwand darstellen und gesondert vergütungspflichtig sein, sofern sie nicht innerhalb vereinbarter Marketingstunden erbracht werden.
10.5 LOCAL.WORK ist berechtigt, Inhalte abzulehnen, zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen, wenn diese nach Einschätzung von LOCAL.WORK rechtswidrig, diskriminierend, irreführend, rufschädigend, sittenwidrig, politisch extrem, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend oder aus sonstigen sachlichen Gründen ungeeignet sind.
11. Nutzungsrechte an Kundeninhalten
11.1 Der Auftraggeber räumt LOCAL.WORK für die Dauer des Vertrages sowie für eine angemessene Abwicklungs- und Archivierungszeit die einfachen, nicht ausschließlichen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten ein, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
11.2 Dies umfasst insbesondere die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung von:
a) Logos,
b) Bildern,
c) Videos,
d) Texten,
e) Stellenanzeigen,
f) Unternehmensinformationen,
g) Marken- und Kennzeichenmaterial,
h) sonstigen bereitgestellten Inhalten.
11.3 Die Nutzung darf insbesondere erfolgen auf:
a) Webseiten von Local Work,
b) digitalen Schaufenstern,
c) analogen Präsentationsflächen,
d) Social-Media-Kanälen,
e) Newslettern,
f) Printmaterialien,
g) Veranstaltungsunterlagen,
h) Präsentationen,
i) Kampagnenflächen,
j) sonstigen vereinbarten Medien.
11.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
11.5 Der Auftraggeber stellt LOCAL.WORK von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
12. Von LOCAL.WORK erstellte Inhalte
12.1 Von LOCAL.WORK erstellte Texte, Konzepte, Designs, Layouts, Kampagnenideen, Grafiken, Präsentationen, Anzeigen, Templates, Strategien oder sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum bzw. Rechtebestand von LOCAL.WORK.
12.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
12.3 Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vertraglich vorgesehenen Zwecks ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist.
12.4 Vorlagen, Methoden, interne Prozesse, allgemeine Konzepte, Know-how, nicht kundenspezifische Templates und wiederverwendbare Bestandteile von LOCAL.WORK bleiben Eigentum und Rechtebestand von LOCAL.WORK.
13. Bild-, Video- und Veranstaltungsaufnahmen
13.1 Soweit im Rahmen von Veranstaltungen, Messen, Inhouse-Formaten, Ausbildungstouren, Schulungen oder sonstigen Maßnahmen Foto-, Film- oder Videoaufnahmen erstellt werden, erfolgt die Nutzung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vereinbarten Zwecke.
13.2 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen seiner Mitarbeitenden, Vertreter, Teilnehmer oder sonstiger von ihm eingebundener Personen einzuholen, sofern diese auf Bild-, Video- oder Tonaufnahmen erkennbar sind und der Auftraggeber diese Personen in die Maßnahme einbringt.
13.3 LOCAL.WORK darf Aufnahmen von Messeständen, Unternehmenspräsentationen, Veranstaltungsflächen und allgemeinen Veranstaltungssituationen für Dokumentations-, Referenz- und Eigenwerbezwecke verwenden, soweit keine berechtigten Interessen entgegenstehen und keine gesonderten Rechte Dritter verletzt werden.
13.4 Eine personenbezogene werbliche Nutzung einzelner erkennbarer Personen erfolgt nur, soweit hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegt.
14. Digitale und analoge Schaufenster
14.1 Die Platzierung in digitalen und analogen Schaufenstern erfolgt nach dem vereinbarten Leistungsumfang sowie nach technischen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten von LOCAL.WORK.
14.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reihenfolge, Darstellungsgröße, Veröffentlichungsdauer innerhalb einzelner Kanäle oder konkrete Reichweite besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
14.3 LOCAL.WORK ist berechtigt, Layouts, Formate, Platzierungen und technische Darstellungen anzupassen, soweit dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
15. Performance Marketing und Werbebudgets
15.1 Soweit Performance-Marketing-Leistungen vereinbart werden, erbringt LOCAL.WORK insbesondere Leistungen im Bereich Konzeption, Einrichtung, Betreuung, Auswertung oder Optimierung von Kampagnen.
15.2 Werbebudgets, Plattformkosten, Mediakosten und sonstige Drittanbietergebühren sind nur dann im Leistungspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
15.3 LOCAL.WORK schuldet bei Performance-Marketing-Leistungen keine bestimmte Anzahl an Klicks, Leads, Bewerbungen, Einstellungen, Reichweiten, Impressions oder sonstigen Ergebnissen, sofern diese nicht ausdrücklich individuell garantiert wurden.
15.4 Plattformen, Algorithmen, Sperrungen, Anzeigenprüfungen, technische Änderungen oder Richtlinienänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs von LOCAL.WORK.
16. Messen, Veranstaltungen und Standflächen
16.1 Soweit Messestand-, Veranstaltungs- oder Präsentationsflächen vereinbart werden, erfolgt die konkrete Platzierung nach Abstimmung und Verfügbarkeit.
16.2 Wünsche des Auftraggebers zur Platzierung, Größe, Gestaltung oder technischen Ausstattung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch hierauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
16.3 Der Auftraggeber ist für die Gestaltung, Bestückung, Beaufsichtigung und Sicherheit seiner eingebrachten Gegenstände, Materialien und Präsentationsmittel verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
16.3.1 Ein Standortwechsel stellt keinen Mangel und keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar, sofern LOCAL.WORK die vereinbarten Leistungen am neuen Standort, über digitale Kanäle oder durch gleichwertige Ersatzleistungen im Wesentlichen weiter erbringt.
16.3.2 Sofern einzelne standortbezogene Leistungen aufgrund eines Umzugs vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden können, ist LOCAL.WORK berechtigt, dem Auftraggeber für die Dauer der Einschränkung angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Ersatzleistungen können insbesondere sein:
a) verlängerte Veröffentlichungszeiträume,
b) zusätzliche digitale Sichtbarkeit,
c) zusätzliche analoge Sichtbarkeit am neuen Standort,
d) zusätzliche Marketingstunden,
e) alternative Präsentationsflächen,
f) zusätzliche Newsletter-, Social-Media- oder Kampagnenplatzierungen,
g) Nachholung von Veranstaltungen oder Raum-/Standnutzungen zu einem späteren Zeitpunkt.
16.3.3 Eine Minderung, Rückerstattung oder Kündigung kommt nur in Betracht, wenn eine wesentliche vertraglich vereinbarte Leistung dauerhaft entfällt und LOCAL.WORK keine gleichwertige Ersatzleistung anbietet.
16.3.4 Wurde ein bestimmter Standort ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil individuell vereinbart, gelten vorrangig die Regelungen des jeweiligen Angebots oder der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
16.3.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass LOCAL.WORK seine Leistungen sowohl standortbezogen als auch über digitale, analoge und regionale Kanäle erbringt. Maßgeblich ist daher nicht ausschließlich ein einzelner Standort, sondern der insgesamt vereinbarte Leistungszweck der regionalen Sichtbarkeit, Arbeitgeberpräsentation und Bewerberansprache.
16.4 Der Auftraggeber hat alle gesetzlichen, behördlichen, urheberrechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen, brandschutzrechtlichen und sonstigen Vorgaben einzuhalten, die im Zusammenhang mit seiner Präsentation, seinen Exponaten, seiner Werbung oder seinen mitgebrachten Geräten stehen.
16.5 Elektrische Geräte und Anlagen des Auftraggebers dürfen nur verwendet werden, wenn sie den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. LOCAL.WORK kann geeignete Nachweise verlangen.
16.6 LOCAL.WORK übt das Hausrecht aus. LOCAL.WORK ist berechtigt, Inhalte, Gegenstände oder Verhaltensweisen zu untersagen, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Auflagen, Sicherheitsanforderungen, Rechte Dritter, die guten Sitten oder berechtigte Interessen von LOCAL.WORK verstoßen.
16.7 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen, Beauftragten oder eingebrachten Gegenstände verursacht werden.
17. Leistungszeiten, Fristen und Verfügbarkeit
17.1 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
17.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, technischer Störungen, höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Maßnahmen, Plattformänderungen oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von LOCAL.WORK verlängern Leistungsfristen angemessen.
17.3 LOCAL.WORK ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
18. Vergütung und Preise
18.1 Es gelten die im Angebot oder in der Leistungsvereinbarung genannten Preise.
18.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
18.3 Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig, sofern im Angebot keine abweichende Fälligkeit, Ratenzahlung oder Zahlungsweise vereinbart wurde.
18.4 Bei Laufzeiten von mehr als drei Monaten können Teilzahlungen, Ratenzahlungen oder abweichende Zahlungspläne vereinbart werden.
18.5 Zusatzleistungen, Fremdkosten und Mehraufwand werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Paketpreis enthalten sind.
19. Rechnungsstellung und Zahlung
19.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
19.2 Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
19.3 Sofern Forderungen an einen Factoringpartner abgetreten werden, kann mit schuldbefreiender Wirkung nur an den in der Rechnung benannten Zahlungsempfänger geleistet werden.
19.4 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
20. Zahlungsverzug
20.1 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
20.2 LOCAL.WORK ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Zahlungen zurückzuhalten, sofern dies dem Auftraggeber zuvor in Textform angekündigt wurde und die Zurückhaltung verhältnismäßig ist.
20.3 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist LOCAL.WORK berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht zahlt.
20.4 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch LOCAL.WORK bleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche bestehen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsvereinbarung.
21.2 Die Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss, sofern nicht ein abweichender Leistungsbeginn vereinbart wurde.
21.3 Verträge mit fester Laufzeit enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
21.4 Eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
21.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21.6 Kündigungen bedürfen der Textform.
22. Pausierung, Verschiebung und Änderungen
22.1 Eine Pausierung, Verschiebung oder Unterbrechung gebuchter Leistungen ist nur mit Zustimmung von LOCAL.WORK möglich.
22.2 Wird eine Leistung auf Wunsch des Auftraggebers verschoben, kann LOCAL.WORK bereits entstandenen Aufwand sowie durch die Verschiebung entstehende Mehrkosten gesondert berechnen.
22.3 Eine Reduzierung des vereinbarten Leistungsumfangs während der Laufzeit führt nicht automatisch zu einer Reduzierung der Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
23. Gewährleistung bei Dienstleistungen
23.1 LOCAL.WORK erbringt Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
23.2 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich nach Kenntnis in Textform mitzuteilen und nachvollziehbar zu beschreiben.
23.3 LOCAL.WORK ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
23.4 Unerhebliche Abweichungen, insbesondere gestalterische, technische oder redaktionelle Abweichungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Gewährleistungsansprüche.
24. Haftung
24.1 LOCAL.WORK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von LOCAL.WORK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
24.2 LOCAL.WORK haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
24.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LOCAL.WORK der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
24.4 Im Übrigen ist die Haftung von LOCAL.WORK ausgeschlossen.
24.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von LOCAL.WORK.
24.6 Eine Haftung für Inhalte, Angaben, Materialien oder Rechtsverstöße, die auf Informationen oder Vorgaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen, soweit LOCAL.WORK den Rechtsverstoß nicht zu vertreten hat.
25. Vertraulichkeit
25.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
25.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentlich bekannte Kunden-, Bewerber-, Preis-, Strategie-, Kalkulations-, Vertrags-, Marketing- und Unternehmensinformationen.
25.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
25.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
26. Datenschutz
26.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
26.2 Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die er LOCAL.WORK zur Veröffentlichung, Bewerberkommunikation, Kampagnenumsetzung oder sonstigen Vertragsdurchführung übermittelt, sofern keine andere datenschutzrechtliche Rollenverteilung vereinbart wird.
26.3 Soweit LOCAL.WORK personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Art. 28 DSGVO enthält besondere Anforderungen an Auftragsverarbeiter und entsprechende Vereinbarungen.
26.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die Übermittlung personenbezogener Daten an LOCAL.WORK sowie für deren Verarbeitung eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
26.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Bewerbern, Interessenten oder sonstigen Personen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, ausschließlich rechtmäßig und zweckgebunden zu verwenden und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
26.6 Soweit Bewerberdaten unmittelbar bei LOCAL.WORK eingehen und an den Auftraggeber weitergeleitet werden, richtet sich die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nach dem jeweiligen Prozess und der hierzu getroffenen Datenschutzvereinbarung.
27. Referenznennung
27.1 LOCAL.WORK darf den Auftraggeber nach Vertragsschluss als Referenzkunden benennen und dessen Namen sowie Logo zu Referenzzwecken verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund in Textform widerspricht.
27.2 Eine weitergehende werbliche Darstellung, insbesondere mit Fallstudien, Zitaten, konkreten Ergebnissen oder personenbezogenen Ansprechpartnern, erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung.
28. Höhere Gewalt
28.1 Ereignisse höherer Gewalt, die LOCAL.WORK die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen LOCAL.WORK, die Erfüllung der betroffenen Pflichten für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen.
28.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfälle von Energie, Telekommunikation, Internet, Plattformen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von LOCAL.WORK liegen.
29. Abtretung und Subunternehmer
29.1 LOCAL.WORK ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Mitarbeitender, freier Mitarbeiter, verbundener Unternehmen oder Subunternehmer zu bedienen.
29.2 LOCAL.WORK bleibt für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
29.3 Eine Abtretung von Forderungen durch LOCAL.WORK, insbesondere im Rahmen von Factoring, ist zulässig.
30. Schlussbestimmungen
30.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
30.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LOCAL.WORK.
30.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
30.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
30.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
